H34.- Netzhautgefäßverschluss

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Amaurosis fugax G45.3-

Subkodes5

H34.0 Transitorischer arterieller retinaler Gefäßverschluss
H34.1 Verschluss der A. centralis retinae
H34.2 Sonstiger Verschluss retinaler Arterien
H34.8 Sonstiger Netzhautgefäßverschluss
H34.9 nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Netzhautgefäßverschluss

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte