H25.8 Sonstige senile Kataraktformen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
30 – 124Altersbeschränkung: 30 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Kombinierte Formen der senilen Katarakt

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über H25.-

Typen des Diabetes mellitus

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis5

Cataracta senilis intumescens
Primärschlüssel
Cataracta senilis provecta
Primärschlüssel
Cataracta senilis subcapsularis provecta
Primärschlüssel
Cataracta senilis, Mischform
Primärschlüssel
Kombinierte Kataraktform
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige senile Kataraktformen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte