H18.3 Veränderungen an den Hornhautmembranen

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Falte Descemet-Membran

Ruptur Descemet-Membran

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über H18.-

Versagen und Abstoßung eines Hornhauttransplantates des Auges ist mit dem Kode

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis6

Descemetfalte
Primärschlüssel
Descemetruptur
Primärschlüssel
Falte der Descemet-Membran
Primärschlüssel
Membranenveränderung der Hornhaut
Primärschlüssel
Ruptur der Descemet-Membran
Primärschlüssel
Veränderung der Descemet-Membran
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Veränderungen an den Hornhautmembranen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte