H05.5 Verbliebener (alter) Fremdkörper nach perforierender Verletzung der Orbita

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Retrobulbärer Fremdkörper

Alphabetisches Verzeichnis7

Alter Fremdkörper nach perforierender Orbitaverletzung
Primärschlüssel
Retinierter alter Fremdkörper in der Orbita
Primärschlüssel
Retinierter alter Fremdkörper in einem Augenmuskel
Primärschlüssel
Retinierter Fremdkörper in der Augenhöhle
Primärschlüssel
Retinierter retrobulbärer Fremdkörper
Primärschlüssel
Retrobulbärer Fremdkörper
Primärschlüssel
Retrobulbärer Fremdkörper nach perforierender Verletzung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Verbliebener (alter) Fremdkörper nach perforierender Verletzung der Orbita

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte