G80.0 Spastische tetraplegische Zerebralparese

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAInkomplette Quadriplegie / Arterielle Kompressionssyndrome des Rückenmarks — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage2 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Spastische quadriplegische Zerebralparese

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über G80.-FoKA: Konsens

Was ist die Hauptdiagnose bei Kindern mit infantiler Zerebralparese bei operativer Behandlung von Kontrakturen?

gilt über G80.-FoKA: Konsens

Aufnahme mit linksseitiger Hemiparese bei Verdacht auf Hirninfarkt. Bei Aufnahme leichte Sprechstörung und leichte Hemiparese links. In der Bildgebung Nachweis von multiplen frischen rechts cerebralen Ischämien. Es erfolgt eine Schlaganfallkomplexbehandlung.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis6

Tetraplegie bei spastischer infantiler Lähmung
Primärschlüssel
Spastische tetraplegische Zerebralparese
Primärschlüssel
Spastische quadriplegische Zerebralparese
Primärschlüssel
Kongenitale spastische Quadriplegie
Primärschlüssel
Spastische tetraplegische zerebrale Lähmung
Primärschlüssel
Spastische quadriplegische zerebrale Lähmung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Spastische tetraplegische Zerebralparese

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte