G62.2 Polyneuropathie durch sonstige toxische Agenzien

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Kodierhinweis:

Soll das toxische Agens angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Alphabetisches Verzeichnis14

Bleineuritis
Primärschlüssel
Bleipolyneuritis
Primärschlüssel
Bleipolyneuropathie
Primärschlüssel
Ingwer-Neuropathie
Primärschlüssel
Ingwer-Paralyse
Primärschlüssel
Jamaika-Neuropathie
Primärschlüssel
Jamaika-Paralyse
Primärschlüssel
Neuropathie durch Schnüffeln von Klebstoffen
Primärschlüssel
Polyneuropathie durch Arsen
Primärschlüssel
Polyneuropathie durch Organophosphate
Primärschlüssel
Polyneuropathie durch toxische Agenzien a.n.k.
Primärschlüssel
Polyneuropathie durch Triorthokresylphosphat
Primärschlüssel
Toxische Neuritis a.n.k.
Primärschlüssel
Toxische Neuropathie a.n.k.
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Polyneuropathie durch sonstige toxische Agenzien

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte