G30.- Alzheimer-Krankheit

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
15 – 124Altersbeschränkung: 15 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Inklusive:

Senile und präsenile Formen

Exklusive:

Senile: Degeneration des Gehirns, anderenorts nicht klassifiziert G31.1

Senile: Demenz o.n.A. F03

Senilität o.n.A. R54

Subkodes4

G30.0 mit frühem Beginn40 – 64Morbi-RSA
G30.1 mit spätem Beginn64 – 124Morbi-RSA
G30.8 Sonstige Alzheimer-Krankheit15 – 124Morbi-RSA
G30.9 nicht näher bezeichnet15 – 124Morbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Alzheimer-Krankheit

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte