G30.1 Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
65 – 124Altersbeschränkung: 65 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Hinweis:

Beginn gewöhnlich ab dem 65. Lebensjahr

Alphabetisches Verzeichnis8

Morbus Alzheimer-Spättyp
Primärschlüssel
Alzheimer-Krankheit, später Beginn
Kreuz / Stern
Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn (Typ 1)
Kreuz / Stern
Demenz vom Alzheimer-Typ mit spätem Beginn
Kreuz / Stern
Primär degenerative Demenz vom Alzheimer-Typ mit senilem Beginn
Kreuz / Stern
Senile Demenz bei Morbus Alzheimer
Kreuz / Stern
Senile Demenz vom Alzheimertyp
Kreuz / Stern
Senile Form der Alzheimer-Krankheit
Kreuz / Stern

Änderungen

2010Bestand
Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte