G21.- Sekundäres Parkinson-Syndrom

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Inklusive:

Sekundärer Parkinsonismus

Subkodes7

G21.0 Malignes Neuroleptika-Syndrom
G21.1 Sonstiges arzneimittelinduziertes Parkinson-Syndrom
G21.2 Parkinson-Syndrom durch sonstige exogene Agenzien
G21.3 Postenzephalitisches Parkinson-Syndrom
G21.4 Vaskuläres Parkinson-Syndrom
G21.8 Sonstiges sekundäres Parkinson-Syndrom
G21.9 nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Sekundäres Parkinson-Syndrom

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte