DRGSystemDeutschland

G13.0*Paraneoplastische Neuromyopathie und Neuropathie

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Sternkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Sternkode
Sternkode
Sternschlüsselnummer (Manifestationskode): Sie darf nicht als alleinige Schlüsselnummer verwendet werden, sondern immer nur zusammen mit einer primären Schlüsselnummer. Die primäre Schlüsselnummer wird in diesem Fall durch ein angehängtes Kreuz (†) gekennzeichnet.
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA’25
Cauda-Syndrom / Angeborene Fehlbildungen des Nervensystems / Spinozerebelläre Erkrankungen / Infektionen der Wirbelsäule — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Karzinomatöse Neuromyopathie C00-C96

Sensorische paraneoplastische Neuropathie, Typ Denny-Brown C00-D48

Alphabetisches Verzeichnis3

Karzinomatöse Neuropathie
Paraneoplastische Neuromyopathie
Paraneoplastische Neuropathie

Änderungen

2010Bestand
Paraneoplastische Neuromyopathie und Neuropathie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte