F74.- Dissoziierte Intelligenz

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Zusatzkennzeichen:

[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

Definition:

Es besteht eine deutliche Diskrepanz (mindestens 15 IQ-Punkte) z.B. zwischen Sprach-IQ und Handlungs-IQ.

Subkodes4

F74.0 Keine oder geringfügige VerhaltensstörungMorbi-RSA
F74.1 Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordertMorbi-RSA
F74.8 Sonstige VerhaltensstörungMorbi-RSA
F74.9 Ohne Angabe einer VerhaltensstörungMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Dissoziierte Intelligenz

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte