F63.1 Pathologische Brandstiftung [Pyromanie]

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Definition:

Die Störung ist durch häufige tatsächliche oder versuchte Brandstiftung an Gebäuden oder anderem Eigentum ohne verständliches Motiv und durch eine anhaltende Beschäftigung der betroffenen Person mit Feuer und Brand charakterisiert. Das Verhalten ist häufig mit wachsender innerer Spannung vor der Handlung und starker Erregung sofort nach ihrer Ausführung verbunden.

Exklusive:

Brandstiftung: als Grund zur Beobachtung wegen des Verdachtes einer psychischen Störung Z03.2

Brandstiftung: bei Intoxikation mit Alkohol oder psychotropen Substanzen F10-F19, vierte Stelle .0

Brandstiftung: bei organischen psychischen Störungen F00-F09

Brandstiftung: bei Schizophrenie F20.-

Brandstiftung: bei Störungen des Sozialverhaltens F91.-

Brandstiftung: durch Erwachsene mit dissozialer Persönlichkeitsstörung F60.2

Alphabetisches Verzeichnis2

Pathologische Brandstiftung
Primärschlüssel
Pyromanie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Pathologische Brandstiftung [Pyromanie]

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte