F63.0 Pathologisches Spielen

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Definition:

Die Störung besteht in häufigem und wiederholtem episodenhaften Glücksspiel, das die Lebensführung des betroffenen Patienten beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt.

Inklusive:

Zwanghaftes Spielen

Exklusive:

Exzessives Spielen manischer Patienten F30.-

Spielen bei dissozialer Persönlichkeitsstörung F60.2

Spielen und Wetten o.n.A. Z72.8

Alphabetisches Verzeichnis5

Pathologisches Glücksspiel
Primärschlüssel
Pathologisches Spielen
Primärschlüssel
Spielsucht
Primärschlüssel
Zwanghaftes Glücksspiel
Primärschlüssel
Zwanghaftes Spielen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Pathologisches Spielen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte