F55.2 Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Analgetika

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis4

Abhängigkeit von Analgetika a.n.k.
Primärschlüssel
Analgetikaabusus
Primärschlüssel
Analgetikamissbrauch
Primärschlüssel
Schmerzmittelabusus
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Analgetika

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte