F44.3 Trance- und Besessenheitszustände

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Definition:

Bei diesen Störungen tritt ein zeitweiliger Verlust der persönlichen Identität und der vollständigen Wahrnehmung der Umgebung auf. Hier sind nur Trancezustände zu klassifizieren, die unfreiwillig oder ungewollt sind, und die außerhalb von religiösen oder kulturell akzeptierten Situationen auftreten.

Exklusive:

Zustandsbilder bei: Intoxikation mit psychotropen Substanzen F10-F19, vierte Stelle .0

Zustandsbilder bei: organischem Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma F07.2

Zustandsbilder bei: organischer Persönlichkeitsstörung F07.0

Zustandsbilder bei: Schizophrenie F20.-

Zustandsbilder bei: vorübergehenden akuten psychotischen Störungen F23.-

Alphabetisches Verzeichnis2

Besessenheitszustand
Primärschlüssel
Hysterische Trance
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Trance- und Besessenheitszustände

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte