F44.2 Dissoziativer Stupor

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Definition:

Dissoziativer Stupor wird aufgrund einer beträchtlichen Verringerung oder des Fehlens von willkürlichen Bewegungen und normalen Reaktionen auf äußere Reize wie Licht, Geräusche oder Berührung diagnostiziert. Dabei lassen Befragung und Untersuchung keinen Anhalt für eine körperliche Ursache erkennen. Zusätzliche Hinweise auf die psychogene Verursachung geben kurz vorhergegangene belastende Ereignisse oder Probleme.

Exklusive:

Organische katatone Störung F06.1

Stupor: depressiv F31-F33

Stupor: kataton F20.2

Stupor: manisch F30.2

Stupor: o.n.A. R40.1

Alphabetisches Verzeichnis6

Dissoziativer Stupor
Primärschlüssel
Hysterische Katalepsie
Primärschlüssel
Hysterische Körperhaltung
Primärschlüssel
Katalepsie
Primärschlüssel
Kataleptischer Anfall
Primärschlüssel
Psychogener Stupor
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Dissoziativer Stupor

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte