F22.- Anhaltende wahnhafte Störungen

ICD-10-GM 2022Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Definition:

Diese Gruppe enthält eine Reihe von Störungen, bei denen ein langandauernder Wahn das einzige oder das am meisten ins Auge fallende klinische Charakteristikum darstellt, und die nicht als organisch, schizophren oder affektiv klassifiziert werden können. Wahnhafte Störungen, die nur wenige Monate angedauert haben, sollten wenigstens vorläufig unter F23.- kodiert werden.

Subkodes3

F22.0 Wahnhafte StörungMorbi-RSAATC: 14
F22.8 Sonstige anhaltende wahnhafte StörungenMorbi-RSAATC: 14
F22.9 Anhaltende wahnhafte Störung, nicht näher bezeichnetMorbi-RSAATC: 14

Diagnosehäufigkeit

4.405 Fälle · 59 % Frauen · Gipfel 55 bis unter 60 Jahre · 90 % Allgemeine Psychiatrie’22

Zusammengezählt über alle Kodes unter F22.-.

Rang 497 von 1.540 auf derselben Katalogebene · 0,026 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Männer ab etwa 51, der Frauen ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr000––
1 bis unter 5 Jahre2020,045 %2,0
5 bis unter 10 Jahre000––
10 bis unter 15 Jahre155100,34 %45,1
15 bis unter 18 Jahre2514110,57 %46,6
18 bis unter 20 Jahre302370,68 %17,1
20 bis unter 25 Jahre13391423,0 %21,8
25 bis unter 30 Jahre198142564,5 %18,3
30 bis unter 35 Jahre227137905,2 %23,2
35 bis unter 40 Jahre259166935,9 %26,8
40 bis unter 45 Jahre2891611286,6 %28,6
45 bis unter 50 Jahre2601271335,9 %29,7
50 bis unter 55 Jahre3691452248,4 %28,4
55 bis unter 60 Jahre49421028411 %34,5
60 bis unter 65 Jahre4031292749,1 %32,9
65 bis unter 70 Jahre3501322187,9 %35,2
70 bis unter 75 Jahre3541052498,0 %32,8
75 bis unter 80 Jahre299792206,8 %30,1
80 bis unter 85 Jahre394863088,9 %27,1
85 bis unter 90 Jahre200441564,5 %24,1
90 bis unter 95 Jahre8317661,9 %21,8
ab 95 Jahren211200,48 %18,8

Verweildauer nach Alter: zwischen ⌀ 18,3 Tagen (25 bis unter 30 Jahre) und ⌀ 35,2 Tagen (65 bis unter 70 Jahre).

Behandelnde Fachabteilung

4.405 Fälle

Überwiegend Allgemeine Psychiatrie (90 %)

  • Allgemeine Psychiatrie90 %3.949
  • Innere Medizin3,6 %159
  • Neurologie3,6 %159
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie0,70 %31
  • Psychosomatik/Psychotherapie0,61 %27
  • Übrige 15 Abteilungen1,8 %80
▸ Übrige einzeln
  • Geriatrie0,50 %22
  • Pädiatrie0,27 %12
  • Gastroenterologie0,20 %9
  • Sonstige Fachabteilung0,20 %9
  • Kardiologie0,18 %8
  • Intensivmedizin0,16 %7
  • Nephrologie0,091 %4
  • Dermatologie0,045 %2
  • Chirurgie0,023 %1
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe0,023 %1
  • Hämatologie und internistische Onkologie0,023 %1
  • Lungen- und Bronchialheilkunde0,023 %1
  • Pneumologie0,023 %1
  • Urologie0,023 %1
  • Zahn- u. Kieferheilkunde, Mund- u. Kieferchirurgie0,023 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Anhaltende wahnhafte Störungen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2022 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte