F18.6 Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel: Amnestisches Syndrom

ICD-10-GM 2025Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
CCL:12Complication and Comorbidity Level je Partition: Als Nebendiagnose kann dieser Kode mit den Stufen 1, 2 in die PCCL-Berechnung eingehen.
Morbi-RSADegenerative Hirnerkrankungen, Delire, Enzephalopathie, organisch bedingte psychische Störungen, sonstige psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über F18.-

Die allgemeinen Hinweise zu den Kategorien F10–F19 in der ICD-10-GM sind zu beachten.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Amnestisches Syndrom nach Gebrauch eines flüchtigen Lösungsmittels
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel: Amnestisches Syndrom

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2025 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte