E64.0 Folgen der Energie- und Eiweißmangelernährung

ICD-10-GM 2024Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
CCL:123Complication and Comorbidity Level je Partition: Als Nebendiagnose kann dieser Kode mit den Stufen 1, 2, 3 in die PCCL-Berechnung eingehen.
Morbi-RSALeichte bis mäßige Energie- und Eiweißmangelernährung — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
28 Tage – 124Altersbeschränkung: 28 Tage – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · 1 offene Streitfrage · zuletzt 01.01.2021 — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Entwicklungsverzögerung durch Energie- und Eiweißmangelernährung E45

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über E64.-

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

gilt über E64.-FoKA: Dissens

Wie wird eine Anämie infolge Folsäuremangel verschlüsselt? Darf zusätzlich zur Anämie E53.8 Mangel an sonstigen näher bezeichneten Vitaminen des Vitamin B-Komplexes kodiert werden?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Folgen der Energie- und Eiweißmangelernährung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Folgen der Energie- und Eiweißmangelernährung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2024 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte