E63.- Sonstige alimentäre Mangelzustände

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
28 Tage – 124Altersbeschränkung: 28 Tage – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Exklusive:

Dehydratation E86

Ernährungsprobleme beim Neugeborenen P92.-

Folgen von Mangelernährung und sonstigen alimentären Mangelzuständen E64.-

Gedeihstörung R62.8

Subkodes4

E63.0 Mangel an essentiellen Fettsäuren [EFA]28 Tage – 124
E63.1 Alimentärer Mangelzustand infolge unausgewogener Zusammensetzung der Nahrung28 Tage – 124
E63.8 Sonstige näher bezeichnete alimentäre Mangelzustände28 Tage – 124
E63.9 Alimentärer Mangelzustand, nicht näher bezeichnet28 Tage – 124

Änderungen

2010Bestand
Sonstige alimentäre Mangelzustände

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte