E61.- Mangel an sonstigen Spurenelementen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Kodierhinweis:

Soll bei Arzneimittelinduktion die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Exklusive:

Folgen von Mangelernährung und sonstigen alimentären Mangelzuständen E64.-

Jodmangel in Verbindung mit Krankheiten der Schilddrüse E00-E02

Störungen des Mineralstoffwechsels E83.-

Subkodes10

E61.0 Kupfermangel
E61.1 Eisenmangel⚖ 1
E61.2 Magnesiummangel
E61.3 Manganmangel
E61.4 Chrommangel
E61.5 Molybdänmangel
E61.6 Vanadiummangel
E61.7 Mangel an mehreren Spurenelementen
E61.8 Mangel an sonstigen näher bezeichneten Spurenelementen
E61.9 Spurenelementmangel, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Mangel an sonstigen Spurenelementen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte