E50.- Vitamin-A-Mangel

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · 1 offene Streitfrage · zuletzt 01.01.2021 — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Folgen des Vitamin-A-Mangels E64.1

Regeln außerhalb des Katalogs1

Wie wird eine Anämie infolge Folsäuremangel verschlüsselt? Darf zusätzlich zur Anämie E53.8 Mangel an sonstigen näher bezeichneten Vitaminen des Vitamin B-Komplexes kodiert werden?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

E50.0 mit Xerosis conjunctivae⚖ 1
E50.1 mit Bitot-Flecken und Xerosis conjunctivae⚖ 1
E50.2 mit Hornhautxerose⚖ 1
E50.3 mit Hornhautulzeration und Hornhautxerose⚖ 1
E50.4 mit Keratomalazie⚖ 1
E50.5 mit Nachtblindheit⚖ 1
E50.6 mit xerophthalmischen Narben der Hornhaut⚖ 1
E50.7 Sonstige Manifestationen des Vitamin-A-Mangels am Auge⚖ 1
E50.8 Sonstige Manifestationen des Vitamin-A-Mangels⚖ 1
E50.9 nicht näher bezeichnet⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Vitamin-A-Mangel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte