E10.6- Diabetes mellitus, Typ 1: Mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
⚖ Regellage4 verbindliche Regeln · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs5

SchlichtungKlarstellung zu DKR0401: Hypoglykämie als Komplikation mitzählen oder nicht?05.11.2025
gilt für Aufnahmen ab 01.01.2026 · auch für Rechnungen, die am 05.11.2025 in MD-Prüfung waren

Eine Hypoglykämie zählt bei Diabetes-Kodes mit vierter Stelle .6 oder .7 nur dann als Komplikation, wenn ein hypoglykämisches Koma (U69.73!) vorliegt. Der Schweregrad wird unabhängig davon zusätzlich mit U69.70! bis U69.73! angegeben. Bezug: DKR 0401, D012.

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gilt über E10.-

Typen des Diabetes mellitus

gilt über E10.-

Kapitel XV enthält zwei Bereiche zur Kodierung von Komplikationen in der Schwangerschaft:

gilt über E10.-

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

gilt über E10.-FoKA: Konsens

Eine Schwangere wird mit entgleistem Diabetes mellitus Typ I stationär aufgenommen. Es besteht eine Ketoazidose mit der Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung. Darf O24.0 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, Typ 1 zusammen mit E10.

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext E10.6- im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes2

E10.60 Nicht als entgleist bezeichnet⚖ 5
E10.61 Als entgleist bezeichnet⚖ 7

Änderungen

2010Bestand
Diabetes mellitus, Typ 1: Mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte