D69.8- Sonstige näher bezeichnete hämorrhagische Diathesen

ICD-10-GM 2023Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSAPurpura und sonstige Gerinnungsstörungen und sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe bei anderenorts klassifizierten Krankheiten — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
ZE in SubkodesSubkodes dieser Schlüsselnummer sind in Anlage 7 einem Zusatzentgelt zugeordnet — welche, steht unten.

Subkodes2

D69.80 Hämorrhagische Diathese durch ThrombozytenaggregationshemmerCCL:123ZE: ZE2023-139Morbi-RSA
D69.88 Sonstige näher bezeichnete hämorrhagische DiathesenCCL:123ZE: ZE2023-139Morbi-RSA

Diagnosehäufigkeit

41 Fälle · 51 % Männer · Gipfel 80 bis unter 85 Jahre · 40 % Pädiatrie’23

Rang 4979 von 7.684 auf derselben Katalogebene · 0,000 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Männer ab etwa 81, der Frauen ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr000––
1 bis unter 5 Jahre000––
5 bis unter 10 Jahre2024,9 %1,0
10 bis unter 15 Jahre000––
15 bis unter 18 Jahre000––
18 bis unter 20 Jahre000––
20 bis unter 25 Jahre000––
25 bis unter 30 Jahre000––
30 bis unter 35 Jahre000––
35 bis unter 40 Jahre1012,4 %5,0
40 bis unter 45 Jahre000––
45 bis unter 50 Jahre2024,9 %2,5
50 bis unter 55 Jahre1012,4 %5,0
55 bis unter 60 Jahre3127,3 %3,0
60 bis unter 65 Jahre3127,3 %8,7
65 bis unter 70 Jahre1102,4 %2,0
70 bis unter 75 Jahre3217,3 %4,0
75 bis unter 80 Jahre84420 %9,5
80 bis unter 85 Jahre108224 %8,2
85 bis unter 90 Jahre54112 %5,0
90 bis unter 95 Jahre1012,4 %3,0
ab 95 Jahren1012,4 %8,0

Behandelnde Fachabteilung

10.351 Fälle

Keine Abteilung überwiegt — die größte, Pädiatrie, hat 40 %

  • Pädiatrie40 %4.113
  • Innere Medizin27 %2.780
  • Hämatologie und internistische Onkologie15 %1.505
  • Dermatologie7,9 %816
  • Gastroenterologie3,4 %354
  • Übrige 27 Abteilungen7,6 %783
▸ Übrige einzeln
  • Nephrologie1,7 %179
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe1,1 %115
  • Rheumatologie0,67 %69
  • Chirurgie0,60 %62
  • Urologie0,58 %60
  • Kardiologie0,54 %56
  • Neurologie0,38 %39
  • Sonstige Fachabteilung0,37 %38
  • Geriatrie0,26 %27
  • Intensivmedizin0,23 %24
  • Pneumologie0,23 %24
  • Strahlenheilkunde0,14 %15
  • Kinderchirurgie0,14 %14
  • Neurochirurgie0,097 %10
  • Neonatologie0,087 %9
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde0,068 %7
  • Unfallchirurgie0,058 %6
  • Endokrinologie0,048 %5
  • Herzchirurgie0,039 %4
  • Kinderkardiologie0,039 %4
  • Orthopädie0,039 %4
  • Geburtshilfe0,029 %3
  • Zahn- u. Kieferheilkunde, Mund- u. Kieferchirurgie0,029 %3
  • Gefäßchirurgie0,019 %2
  • Lungen- und Bronchialheilkunde0,019 %2
  • Plastische Chirurgie0,010 %1
  • Thoraxchirurgie0,010 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Der Bericht teilt nur bis zum Dreisteller auf; die Verteilung gehört zu D69.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2023-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und ICD-Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2023 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.

Änderungen1

2015Untergliedert
Inhalte übergeleitet in D69.80D69.88
2010Bestand
Sonstige näher bezeichnete hämorrhagische Diathesen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2023 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte