D69.59 Sekundäre Thrombozytopenie, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSASekundäre Thrombozytopenien und erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
ZE: ZE2020-139Diese Diagnose ist in Anlage 7 des Fallpauschalenkatalogs einem Zusatzentgelt zugeordnet. Abgerechnet wird es, wenn zusätzlich eine der auslösenden Prozeduren erbracht ist; die Schwellenwerte stehen in den Fußnoten unten.

Zusatzentgelte1

ZE2020-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2020 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.

Alphabetisches Verzeichnis1

Sekundäre Thrombozytopenie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sekundäre Thrombozytopenie, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte