D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
ZE: ZE2015-98Diese Diagnose ist in Anlage 7 des Fallpauschalenkatalogs einem Zusatzentgelt zugeordnet. Abgerechnet wird es, wenn zusätzlich eine der auslösenden Prozeduren erbracht ist; die Schwellenwerte stehen in den Fußnoten unten.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Ein Patient kommt zur Aufnahme wegen Thrombozytopenie. Bei ihm ist ein Myelodysplastisches Syndrom (MDS) bekannt. Diesbezüglich erfolgen während des Aufenthaltes keine weitere Therapie und Diagnostik. Es werden Thrombozytenkonzentrate transfundiert. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Zusatzentgelte1

ZE2015-98
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 4 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2015 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für die Jahre 2014 und 2015 gilt ein Schwellenwert in Höhe von 9.500 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen. Ab dem Katalog 2016 wird der Schwellenwert bzw. werden die Schwellenwerte auf Grundlage der InEK-Kalkulation festgelegt.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2015 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Alphabetisches Verzeichnis11

Alkoholische Thrombozytopenie
Primärschlüssel
Allergische Thrombozytopenie
Primärschlüssel
Autoimmunthrombozytopenie
Primärschlüssel
Medikamentöse Thrombozytopenie
Primärschlüssel
Thrombozytopenie durch Arzneimittel
Primärschlüssel
Thrombozytopenie durch Blutverdünnung
Primärschlüssel
Thrombozytopenie durch extrakorporalen Blutkreislauf
Primärschlüssel
Thrombozytopenie durch Impfung
Primär + Zusatz
Thrombozytopenie durch massive Bluttransfusion
Primärschlüssel
Thrombozytopenie durch Thrombozyten-Alloimmunisation
Primärschlüssel
HIV-Krankheit mit sekundärer Thrombozytopenie
Primär + Zusatz

Änderungen

2010Bestand
Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte