D68.3- Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSAPurpura und sonstige Gerinnungsstörungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
ZE in SubkodesSubkodes dieser Schlüsselnummer sind in Anlage 7 2 Zusatzentgelten zugeordnet — welche, steht unten.
⚖ Regellage3 SEG-4-Empfehlungen · 2 offene Streitfragen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

Wie werden Fälle mit Neueinstellung auf orale Antikoagulation (z. B. Phenprocoumon) oder bei Pausierung (z. B. wegen Operation) und anschließender Neueinstellung kodiert? Wann kann ein Kode aus D68.3- Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper kodiert werden?

Präoperativ wird bei einem antikoagulierten Patienten das Phenprocoumon abgesetzt und auf Grund des erniedrigten Quickwertes (INR) Vitamin K gegeben. Was wird als Nebendiagnose kodiert?

gilt über D68.-FoKA: Dissens

Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Phenprocoumon-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes6

D68.31 Hämorrhagische Diathese durch Vermehrung von Antikörpern gegen Faktor VIIIZE: ZE2020-97Morbi-RSA⚖ 3ATC: 22
D68.32 Hämorrhagische Diathese durch Vermehrung von Antikörpern gegen sonstige GerinnungsfaktorenZE: ZE2020-97Morbi-RSA⚖ 3
D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)ZE: ZE2020-139Morbi-RSA⚖ 6
D68.34 Hämorrhagische Diathese durch HeparineZE: ZE2020-139Morbi-RSA⚖ 3
D68.35 Hämorrhagische Diathese durch sonstige AntikoagulanzienZE: ZE2020-139Morbi-RSA⚖ 3
D68.38 Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige und nicht näher bezeichnete AntikörperZE: ZE2020-139Morbi-RSA⚖ 3

Zusatzentgelte der Subkodes2

ZE2020-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2020 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.
ZE2020-97
Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.

Änderungen

2010Bestand
Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte