D68.38 Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige und nicht näher bezeichnete Antikörper

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAPurpura und sonstige Gerinnungsstörungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
ZE: ZE2021-139Diese Diagnose ist in Anlage 7 des Fallpauschalenkatalogs einem Zusatzentgelt zugeordnet. Abgerechnet wird es, wenn zusätzlich eine der auslösenden Prozeduren erbracht ist; die Schwellenwerte stehen in den Fußnoten unten.
⚖ Regellage3 SEG-4-Empfehlungen · 2 offene Streitfragen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Kodierhinweis:

Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte entsprechend Anlage 7 zur FPV eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

Regeln außerhalb des Katalogs3

gilt über D68.3-FoKA: Dissens

Wie werden Fälle mit Neueinstellung auf orale Antikoagulation (z. B. Phenprocoumon) oder bei Pausierung (z. B. wegen Operation) und anschließender Neueinstellung kodiert? Wann kann ein Kode aus D68.3- Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper kodiert werden?

gilt über D68.3-FoKA: Konsens

Präoperativ wird bei einem antikoagulierten Patienten das Phenprocoumon abgesetzt und auf Grund des erniedrigten Quickwertes (INR) Vitamin K gegeben. Was wird als Nebendiagnose kodiert?

gilt über D68.-FoKA: Dissens

Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Phenprocoumon-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Zusatzentgelte1

ZE2021-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2021 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2021 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.

Alphabetisches Verzeichnis3

Hämorrhagische Diathese durch Antikörper gegen Gerinnungsfaktoren
Primärschlüssel
Hemmkörperhämophilie
Primärschlüssel
Immunhemmkörperhämophilie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige und nicht näher bezeichnete Antikörper

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte