D65.- Disseminierte intravasale Gerinnung [Defibrinationssyndrom]

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
ZE in SubkodesSubkodes dieser Schlüsselnummer sind in Anlage 7 einem Zusatzentgelt zugeordnet — welche, steht unten.
Inklusive:

Purpura fulminans

Exklusive:

Als Komplikation bei(m): Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft O00-O07 O08.1

Als Komplikation bei(m): Neugeborenen P60

Als Komplikation bei(m): Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett O45.0 O46.0 O67.0 O72.3

Subkodes4

D65.0 Erworbene AfibrinogenämieZE: ZE2017-98Morbi-RSA⚖ 2
D65.1 Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC]ZE: ZE2017-98Morbi-RSA
D65.2 Erworbene FibrinolyseblutungZE: ZE2017-98Morbi-RSA
D65.9 Defibrinationssyndrom, nicht näher bezeichnetZE: ZE2017-98Morbi-RSA

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2017-98
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 4 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2017 gilt ein Schwellenwert in Höhe von 9.500 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen. Ab dem Katalog 2018 wird der Schwellenwert bzw. werden die Schwellenwerte auf Grundlage der InEK-Kalkulation festgelegt.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Disseminierte intravasale Gerinnung [Defibrinationssyndrom]

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte