D61.1- Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Kodierhinweis:

Soll die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Inklusive:

Arzneimittelinduzierte Panzytopenie

Regeln außerhalb des Katalogs2

BfArM-FAQArzneimittelinduzierte Panzytopenie01.01.2009
seit Jahrgang 2009

Verschlüsselung einer arzneimittelinduzierten Panzytopenie

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ICD-10-GM 2009

Mit der ICD-10-GM Version 2009 wurde bei der Schlüsselnummer D61.1 (Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie) das Inklusivum "Arzneimittelinduzierte Panzytopenie" aufgenommen. Dies hat zu Unklarheiten darüber geführt, ob neben der Schlüsselnummer D61.1, deren Klassentext (nur) die arzneimittelinduzierte aplastische Anämie bezeichnet, zusätzlich noch Schlüsselnummern für das Vorliegen einer Thrombozytopenie (D69.4- bis D69.6-) und einer Agranulozytose und Neutropenie (D70.-) angegeben werden dürfen, um den Zustand der arzneimittelinduzierten Panzytopenie näher zu beschreiben.

In Abstimmung mit der Arbeitsgruppe ICD des KKG (Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen) wurde für die ICD-10-GM Version 2010 die Einführung des folgenden Hinweistextes bei der Schlüsselnummer D61.- beschlossen, um diese Unklarheiten zu beseitigen:

Benutze zusätzliche Schlüsselnummern, um das Vorliegen einer Thrombozytopenie (D69.4- bis D69.6‑) oder einer Agranulozytose und Neutropenie (D70.-) anzugeben.

Durch diesen Hinweis wird klargestellt, dass eine gleichzeitige Verwendung von Schlüsselnummern aus den Bereichen D61.-, D69.4- bis D69.6- und D70.- zulässig ist. Der Hinweistext soll auch für die Verschlüsselung mit der zurzeit gültigen ICD-10-GM Version 2009 gelten.

Kodierung therapiebedingter Anämie in der Onkologie durch - D63.0* Anämie bei Neubildungen = Tumor-Anämie, - D64.8 Sonstige näher bezeichnete Anämien, - D61.1- Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes3

D61.10 Aplastische Anämie infolge zytostatischer Therapie⚖ 2
D61.18 Sonstige arzneimittelinduzierte aplastische Anämie⚖ 2
D61.19 nicht näher bezeichnet⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte