D52.- Folsäure-Mangelanämie

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 19.08.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt für Aufnahmen ab 01.10.2020 · auch für Rechnungen, die am 19.08.2020 in MD-Prüfung waren

Wie wird eine Anämie infolge Folsäuremangel verschlüsselt?

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Kodetext D52.- im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

D52.0 Alimentäre Folsäure-Mangelanämie⚖ 1
D52.1 Arzneimittelinduzierte Folsäure-Mangelanämie⚖ 1
D52.8 Sonstige Folsäure-Mangelanämien⚖ 1
D52.9 nicht näher bezeichnet⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Folsäure-Mangelanämie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte