D52.9 Folsäure-Mangelanämie, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 19.08.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Folsäure-Mangelanämie o.n.A.

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt für Aufnahmen ab 01.10.2020 · auch für Rechnungen, die am 19.08.2020 in MD-Prüfung warengilt über D52.-

Wie wird eine Anämie infolge Folsäuremangel verschlüsselt?

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext D52.9 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Folsäuremangelanämie
Primärschlüssel
Makrozytäre Anämie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Folsäure-Mangelanämie, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte