D22.3 Melanozytennävus sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis12

Nävus des Gesichts
Primärschlüssel
Nävus der Augenbraue
Primärschlüssel
Nävus der Nase
Primärschlüssel
Nävus der Wange
Primärschlüssel
Nävus der Schläfe
Primärschlüssel
Fibröse Papeln der Nase
Primärschlüssel
Ota-Nävus der Gesichtshaut (ohne Auge)
Primärschlüssel
Nävus des Kiefers
Primärschlüssel
Nävus des Kinns
Primärschlüssel
Nävus der Nasolabialfalte
Primärschlüssel
Nävus der Stirn
Primärschlüssel
Nävus des Ala nasi
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Melanozytennävus sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte