D21.4 Sonstige gutartige Neubildungen: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Abdomens

ICD-10-GM 2014Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über D21.-FoKA: Konsens

Bei einer diagnostischen Thorakoskopie wegen eines unklaren Röntgenbefundes des Thorax links basal stellte sich dieser als ein Lipom heraus, das dem Zwerchfell auflag. Keine weiteren Maßnahmen. Wie ist das Lipom als Hauptdiagnose zu verschlüsseln?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis11

Gutartige Neubildung der Vena cava inferior
Primärschlüssel
Gutartige Neubildung der Weichteile des Abdomens
Primärschlüssel
Gutartige Neubildung des Bauchwandbindegewebes
Primärschlüssel
Gutartige Neubildung des Bindegewebes des Abdomens
Primärschlüssel
Gutartige Neubildung des Bindegewebes des Iliopsoasmuskels a.n.k.
Primärschlüssel
Gutartige Neubildung des Bindegewebes des Psoasmuskels a.n.k.
Primärschlüssel
Gutartige Neubildung des Nabelbindegewebes
Primärschlüssel
Nierenfibrom
Primärschlüssel
Nierenkapselfibrom
Primärschlüssel
Nierenneurinom
Primärschlüssel
Nierenrindenfibrom
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige gutartige Neubildungen: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Abdomens

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2014 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte