D16.- Gutartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Bindegewebe: Augenlid D21.0

Bindegewebe: Larynx D14.1

Bindegewebe: Nase D14.0

Bindegewebe: Ohr D21.0

Synovialmembran D21.-

Subkodes10

D16.0 Skapula und lange Knochen der oberen Extremität
D16.1 Kurze Knochen der oberen Extremität
D16.2 Lange Knochen der unteren Extremität
D16.3 Kurze Knochen der unteren Extremität
D16.4- Knochen des Hirn- und GesichtsschädelsAmbulant 4-stellig
D16.5 Unterkieferknochen
D16.6 Wirbelsäule
D16.7- Rippen, Sternum und KlavikulaAmbulant 4-stellig
D16.8 Knöchernes Becken
D16.9 Gutartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Gutartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte