C94.00 Akute Erythroleukämie: Ohne Angabe einer kompletten Remission

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAAkute lymphatische Leukämie, Erythroleukämie, Mastzellenleukämie / Chronisch myeloische Leukämie und andere nicht-akute Leukämien ohne Tyrosinkinase-Inhibitoren — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über C94.-

C88.– Bösartige immunproliferative Krankheiten,

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis15

Akute Erythroleukämie
Primärschlüssel
Akute Erythrose
Primärschlüssel
Akute Erythrämie
Primärschlüssel
Akute erythrämische Myelose
Primärschlüssel
Akute myeloische Leukämie, M6 (a) (b)
Primärschlüssel
AML M6
Primärschlüssel
Di-Guglielmo-Krankheit
Primärschlüssel
Di-Guglielmo-Syndrom
Primärschlüssel
Erythroleukoblastose
Primärschlüssel
Erythroleukose
Primärschlüssel
Erythroleukämie
Primärschlüssel
Erythroleukämische Myelose
Primärschlüssel
Erythrozythämie
Primärschlüssel
Erythrämie
Primärschlüssel
Erythrämische Myelose
Primärschlüssel

Änderungen1

2011Zusammengeführt
Inhalte übernommen aus C94.10
2010Bestand
Akute Erythroleukämie: Ohne Angabe einer kompletten Remission

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte