C86.6 Primäre kutane CD30-positive T-Zell-Proliferationen

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSANon-Hodgkin-Lymphom — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Lymphomatoide Papulose

Primäres kutanes anaplastisches großzelliges Lymphom

Primäres kutanes CD30-positives großzelliges T-Zell-Lymphom

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über C86.-

Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis5

Lymphomatoide Papulose
Primärschlüssel
Papulosis lymphomatoides
Primärschlüssel
Primär kutanes anaplastisches großzelliges Lymphom
Primärschlüssel
Primär kutanes CD30-positives großzelliges T-Zell-Lymphom
Primärschlüssel
Primäre kutane CD30-positive T-Zell-Proliferation
Primärschlüssel

Änderungen2

2013Zusammengeführt
Inhalte übernommen aus L41.2
2011Neu
Primäre kutane CD30-positive T-Zell-Proliferationen
übergeleitet aus C84.5

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte