Wenn bei einem näher bezeichneten Lymphom die Abstammung oder die Beteiligung von T-Zellen angegeben ist, ist die genauere Bezeichnung zu verschlüsseln.
Angioimmunoblastisches T-Zell-Lymphom C86.5
Blastisches NK-Zell-Lymphom C86.4
Extranodales NK-Zell-Lymphom, nasaler Typ C86.0
Hepatosplenisches T-Zell-Lymphom C86.1
Primäre kutane CD30-positive T-Zell-Proliferationen C86.6
Subkutanes pannikulitisches T-Zell-Lymphom C86.3
T-Zell-Leukämien C91.-
T-Zell-Lymphom vom Enteropathie-Typ C86.2
Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte