C81-C96 Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, als primär festgestellt oder vermutet

ICD-10-GM 2010Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Hinweis:

Die Bezeichnungen für Non-Hodgkin-Lymphome in den Kategorien C82-C85 entstammen der sogenannten "Working Formulation" des US National Cancer Institute - einem Versuch, mehrere gebräuchliche Klassifikationen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Die in jenen Klassifikationen benutzten Begriffe erscheinen im Alphabetischen Verzeichnis, nicht jedoch in der Systematik. Eine genaue Übereinstimmung mit den Begriffen der Systematik ist nicht in allen Fällen möglich.

Inklusive:

Morphologieschlüsselnummern M959-M994 mit Malignitätsgrad /3

Kodierhinweis:

Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (C79.3) zu verwenden.

Soll das Vorliegen von Knochen(mark)herden bei malignen Lymphomen (Zustände, klassifizierbar unter C81-C88) angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (C79.5) zu verwenden.

Exklusive:

Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten C77.-

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über C81.-

Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.

gilt über C81.-FoKA: Konsens

Bei fortgeschrittenem Plasmozytom mit multiplen Osteolyseherden erfolgt die stationäre Aufnahme speziell zur Bestrahlung dieser Herde. Wie ist in diesem Fall die Hauptdiagnose zu kodieren? M89.50 Sonstige Knochenkrankheiten, Osteolyse, mehrere Lokalisationen oder C79.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes13

C81.- Hodgkin-Krankheit [Lymphogranulomatose]⚖ 2
C82.- Follikuläres [noduläres] Non-Hodgkin-Lymphom⚖ 1
C83.- Diffuses Non-Hodgkin-Lymphom⚖ 2
C84.- Periphere und kutane T-Zell-Lymphome⚖ 1
C85.- Sonstige und nicht näher bezeichnete Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms⚖ 1
C88.- Bösartige immunproliferative Krankheiten⚖ 3
C90.- Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen⚖ 1
C91.- Lymphatische Leukämie⚖ 1
C92.- Myeloische Leukämie⚖ 1
C93.- Monozytenleukämie⚖ 1
C94.- Sonstige Leukämien näher bezeichneten Zelltyps⚖ 1
C95.- Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps⚖ 1
C96.- Sonstige und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, als primär festgestellt oder vermutet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2010 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte