C79.- Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes10

C79.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens⚖ 1
C79.1 Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane⚖ 1
C79.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Haut⚖ 1
C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute⚖ 2
C79.4 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems⚖ 1
C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes⚖ 6
C79.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Ovarsweiblich⚖ 1
C79.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere⚖ 2
C79.8- Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter LokalisationenAmbulant 4-stellig⚖ 1
C79.9 Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte