C76.7 Bösartige Neubildung: Sonstige ungenau bezeichnete Lokalisationen

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über C76.-

Bekannte Primärlokalisation

gilt über C76.-FoKA: Konsens

Die Tumordiagnostik ergab den Nachweis eines neuroendokrinen Karzinoms mit disseminierten Metastasen (Knochen, Lunge, Nebennieren, Weichteile, Schilddrüse, Ovar); Somatostatinrezeptor 2 und 5 positiv; es erfolgte die Octreotid-LAR-Behandlung (LAR: Long Acting Release) bei unbekannter Primärlokalisation.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Bösartige Neubildung der Eingeweide a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Flanke a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Gliedmaßen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Rumpfes a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Rückens a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung einer Extremität
Primärschlüssel
Flankenkarzinom
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Sonstige ungenau bezeichnete Lokalisationen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte