C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung des Pankreas, des ZNS sowie des Ösophagus — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Hirnnerven o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis14

Maligner Hirnnerventumor
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung eines Hirnnerven
Primärschlüssel
Hirnnervenkrebs
Primärschlüssel
Hirnnervenkarzinom
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Nervus hypoglossus
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Nervus abducens
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des spinalen Nervus accessorius
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Nervus facialis
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Nervus oculomotorius
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Nervus glossopharyngeus
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Nervi craniales a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Nervus trigeminus
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Nervus trochlearis
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Nervus vagus
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte