C72.3 Bösartige Neubildung: N. opticus [II. Hirnnerv]

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung des Pankreas, des ZNS sowie des Ösophagus — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis6

Bösartige Neubildung des Nervus opticus
Primärschlüssel
Maligner Optikustumor
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Chiasma opticum
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Tractus opticus
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Sehtraktes
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Sehnerven
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: N. opticus [II. Hirnnerv]

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte