C69.- Bösartige Neubildung des Auges und der Augenanhangsgebilde

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Augenlid (-Haut) C43.1 C44.1

Bindegewebe des Augenlides C49.0

N. opticus C72.3

Subkodes9

C69.0 Bösartige Neubildung: KonjunktivaMorbi-RSA
C69.1 Bösartige Neubildung: KorneaMorbi-RSA
C69.2 Bösartige Neubildung: RetinaMorbi-RSA
C69.3 Bösartige Neubildung: ChorioideaMorbi-RSA
C69.4 Bösartige Neubildung: ZiliarkörperMorbi-RSA
C69.5 Bösartige Neubildung: Tränendrüse und TränenwegeMorbi-RSA
C69.6 Bösartige Neubildung: OrbitaMorbi-RSA
C69.8 Bösartige Neubildung: Auge und Augenanhangsgebilde, mehrere Teilbereiche überlappendMorbi-RSA
C69.9 Bösartige Neubildung: Auge, nicht näher bezeichnetMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Auges und der Augenanhangsgebilde

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte