C69.9 Bösartige Neubildung: Auge, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Augapfel

Alphabetisches Verzeichnis11

Augapfelkarzinom
Primärschlüssel
Augapfelkrebs
Primärschlüssel
Augenkarzinom
Primärschlüssel
Augenkrebs
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Augapfels
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Auges
Primärschlüssel
Intraokuläre bösartige Neubildung
Primärschlüssel
Maligner Augentumor
Primärschlüssel
Malignes Gliom des Auges
Primärschlüssel
Malignes Melanom des Auges
Primärschlüssel
Retrobulbäre bösartige Neubildung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Auge, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte