C69.3 Bösartige Neubildung: Chorioidea

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der Nebennieren / der Mamma (Alter > 44 Jahre) / des Auges / der Zervix und sonst. weiblichen Genitalorgane / multipler oder n.n.bez. Lokalisationen / der Prostata / Duktales Karzinoma in situ / Kaposi-Sarkom / Malignes Melanom / Neubildung unklarer Dignität / n.n.bez. Neubildung des Gehirns / des Nervensystems / der Hypophyse / der Pinealis — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Orpha: 1Unter dieser Schlüsselnummer führt die amtliche Datei Alpha-ID-SE eine Seltene Erkrankung mit eigener Orpha-Kennnummer. Liegt eine davon vor, ist die Kennnummer seit dem 1.4.2023 im Krankenhaus zusätzlich zu dieser Schlüsselnummer zu übermitteln. Sie stehen unten.

Alphabetisches Verzeichnis9

Aderhautmelanom
39044Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Chorioidea
Primärschlüssel
Chorioideakarzinom
Primärschlüssel
Chorioideakrebs
Primärschlüssel
Chorioideamelanom
39044Primärschlüssel
Maligner Aderhauttumor
Primärschlüssel
Maligner Chorioideatumor
Primärschlüssel
Malignes Aderhautmelanom
Primärschlüssel
Malignes Chorioideamelanom
Primärschlüssel

Seltene Erkrankungen (Orpha)1

39044
OBSOLET: UveamelanomveraltetOBSOLET: Uveamelanom

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Chorioidea

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte