C67.4 Bösartige Neubildung: Hintere Harnblasenwand

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAAndere bösartige Neubildung der Atemwege / intrathorakale bösartige Neubildung / Bösartige Neubildung der Harnwege / des Ovars, der Parametrien und Plazenta — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Wie ist ein multilokulärer Tumor in der Harnblase zu kodieren, wenn alle Tumore behandelt bzw. reseziert werden?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
Primärschlüssel
Karzinom der hinteren Harnblasenwand
Primärschlüssel
Krebs der hinteren Harnblasenwand
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Hintere Harnblasenwand

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte