C63.- Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter männlicher Genitalorgane

ICD-10-GM 2014Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
männlichAusschließlich für männliche Patienten (Muss-Kriterium). Ein abweichendes Geschlecht wertet der Grouper als Fehler.

Subkodes6

C63.0 Bösartige Neubildung: Nebenhoden [Epididymis]männlich
C63.1 Bösartige Neubildung: Samenstrangmännlich
C63.2 Bösartige Neubildung: Skrotummännlich
C63.7 Bösartige Neubildung: Sonstige näher bezeichnete männliche Genitalorganemännlich
C63.8 Bösartige Neubildung: Männliche Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappendmännlich
C63.9 Bösartige Neubildung: Männliches Genitalorgan, nicht näher bezeichnetmännlich

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter männlicher Genitalorgane

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2014 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte