C54.9 Bösartige Neubildung: Corpus uteri, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung des Kolons / andere, nicht näher bezeichnete der Verdauungsorgane / des Peritoneums / der Haut / der männlichen Geschlechtsorgane / der Niere und des Nierenbeckens / anderer ungenügend bezeichneter Lokalisation / der Gebärmutter — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.

Alphabetisches Verzeichnis9

Malignom des Corpus uteri
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Corpus uteri
Primärschlüssel
Uterushornkarzinom
Primärschlüssel
Adenokarzinom des Corpus uteri
Primärschlüssel
Karzinom des Corpus uteri
Primärschlüssel
Leiomyosarkom des Corpus uteri
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Uterushorns
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Uteruskörpers
Primärschlüssel
Corpus-uteri-Sarkom
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Corpus uteri, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte