C47.3 Bösartige Neubildung: Periphere Nerven des Thorax

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der peripheren Nerven / des Bindegewebes / des Mundes / der Zunge / des Rektums / des Magens — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis9

Bösartige Neubildung der Achselhöhlennerven a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Brustnerven a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Brustwandnerven a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der intrathorakalen Nerven a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Nerven der Infraklavikulargegend a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Nerven der Schulterblattgegend a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Thoraxnerven a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Thoraxwandnerven a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung eines Nervus intercostalis
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Periphere Nerven des Thorax

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte